Auszug aus der Finanzordnung

(gül­tig ab  01.04.2026)

1. Monats­bei­trä­ge für Mitglieder

  • Grup­pe 1 berufs­tä­ti­ge Arbeit­neh­mer / Selbst­stän­di­ge 15,00 Euro
  • Grup­pe 2 Stu­den­ten, Aus­zu­bil­den­de, Rent­ner, Vor­ru­he­ständ­ler und Erwerbs­lo­se 10,00 Euro
  • Grup­pe 3 Kin­der und Schü­ler bis 18 Jah­re 4,00 Euro

Die ein­ma­li­ge Auf­nah­me­ge­bühr beträgt für die Grup­pen 1 und 2 = 50,00 Euro, für die Grup­pe 3 = 10,00 Euro.

Zah­lungs­wei­se des Beitrages:
Die Zah­lung der Bei­trä­ge erfolgt zum

  • 15.01. bei Zah­lungs­ter­min „vier­tel­jähr­lich“, „halb­jähr­lich“ und „jähr­lich”,
  • 15.04. bei Zah­lungs­ter­min „vier­tel­jähr­lich”,
  • 15.07. bei Zah­lungs­ter­min „vier­tel­jähr­lich“, „halb­jähr­lich“ und „jähr­lich” und
  • 15.10. bei Zah­lungs­ter­min „vier­tel­jähr­lich”.

Die Zah­lung des Mit­glieds­bei­tra­ges erfolgt grund­sätz­lich im Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren. Bei Rech­nungs­zah­lern wird auf­grund des erhöh­ten Bear­bei­tungs­auf­wan­des eine zusätz­li­che Gebühr in Höhe von 2,– Euro pro Zah­lungs­vor­gang erho­ben. Evtl. ent­ste­hen­de Bank­ge­büh­ren, z.B. auf­grund von Rück­bu­chun­gen man­gels Kon­to­de­ckung, gehen zu Las­ten des Mitglieds.

2. Fami­li­en­ra­batt
Bei Mit­glied­schaft meh­re­rer Mit­glie­der einer Fami­lie, die in einem gemein­sa­men Haus­halt leben, bezahlt das ers­te Mit­glied den vol­len und jedes wei­te­re Mit­glied den nächst­tie­fe­ren Bei­trag im Schüt­zen­ver­ein, den er eigent­lich laut Zif­fer 1 zu bezah­len hat. Der Bei­trag der Grup­pe 3 wird hal­biert. Befin­den sich die betref­fen­den Fami­li­en­mit­glie­der in unter­schied­li­chen Bei­trags­grup­pen, so bezahlt das Mit­glied der höchs­ten Bei­trags­grup­pe den vol­len Bei­trag. Die Mit­glie­der haben selbst nach­zu­wei­sen, dass ihr Anspruch auf Fami­li­en­ra­batt besteht.

4. Muni­ti­ons­kauf
Alle Mit­glie­der bezah­len ihre Muni­ti­on laut fest­ge­setz­ter Ver­kaufs­lis­te selbst. Kin­der und Jugend­li­che bis 16 Jah­re erhal­ten für das Trai­ning und die Wett­kämp­fe ggf. ver­güns­tig­te Muni­ti­ons­men­gen, die über die jewei­li­gen Trai­ner aus­ge­ge­ben werden.

5. Bei­trä­ge für Nichtmitglieder

  • Stand­ge­bühr pro Stun­de 5,00 Euro
  • Muni­ti­on laut Munitionsliste
  • Waf­fe 5,00 Euro

Für Schüt­zen inner­halb des Sport­schüt­zen­krei­ses 13 Leip­zig-Delitzsch ent­fal­len die zusätz­li­chen Standgebühren.

6. Gebüh­ren für Scheibenmaterial
Die erfor­der­li­chen Schieß­schei­ben kön­nen im Ver­ein käuf­lich erwor­ben wer­den. Der Preis rich­tet sich nach dem Schei­ben­typ und der not­wen­di­gen Schei­ben­men­ge. Die jewei­li­gen Kos­ten kön­nen der aktu­el­len Preis­lis­te ent­nom­men wer­den, die an der Waf­fen­kam­mer aus­ge­hängt ist.

7. För­der­mit­glie­der
För­der­mit­glie­der kön­nen bis in Höhe ihres För­der­bei­tra­ges die Anla­gen und Aus­rüs­tun­gen wie Nicht­mit­glie­der des Schüt­zen­ver­eins nutzen.

8. ruhen­de Mitgliedschaften
Die Bean­tra­gung einer ruhen­den Mit­glied­schaft ist jeweils zum Ende eines Kalen­der­jah­res für maxi­mal zwei Jah­re mög­lich. Die Mit­glied­schaft gegen­über dem Säch­si­schen Schüt­zen­bund bleibt wäh­rend des­sen bestehen. Hier­für wer­den dem ruhen­den Mit­glied 40,– Euro pro Jahr in Rech­nung gestellt. Für die Nut­zung der Anla­gen des Schüt­zen­ver­eins gel­ten die Bestim­mun­gen ana­log der Nicht­mit­glie­der (vergl. Zif­fer 5.).

9. Arbeits­leis­tun­gen
Jedes akti­ve, voll­jäh­ri­ge Mit­glied bis zum 75. Lebens­jahr ist ver­pflich­tet, 9 Arbeits­stun­den im lau­fen­den Jahr zuguns­ten des Schüt­zen­ver­eins zu leis­ten. Der Nach­weis erfolgt im per­sön­li­chen Schieß­buch oder im Anwe­sen­heits­nach­weis des Schieß­stan­des, in denen die geleis­te­ten Arbeits­stun­den durch den Vor­stand oder einer beauf­trag­ten Per­son bestä­tigt wer­den. Für jede nicht geleis­te­te Stun­de erhebt der Ver­ein eine Gebühr in Höhe von 20,– Euro.

Aus­ge­nom­men von der Pflicht zur Leis­tung von Arbeits­stun­den sind Mit­glie­der mit gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen oder Mit­glie­der, die durch Bestä­ti­gung des Vor­stan­des davon ent­bun­den sind.

Die Finanz­ord­nung ab 01.04.2026, wur­de auf der Jah­res­haupt­ver­samm­lung am 19.03.2026 beschlossen.

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