Auszug aus der Finanzordnung
(gültig ab 01.04.2026)
1. Monatsbeiträge für Mitglieder
- Gruppe 1 berufstätige Arbeitnehmer / Selbstständige 15,00 Euro
- Gruppe 2 Studenten, Auszubildende, Rentner, Vorruheständler und Erwerbslose 10,00 Euro
- Gruppe 3 Kinder und Schüler bis 18 Jahre 4,00 Euro
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt für die Gruppen 1 und 2 = 50,00 Euro, für die Gruppe 3 = 10,00 Euro.
Zahlungsweise des Beitrages:
Die Zahlung der Beiträge erfolgt zum
- 15.01. bei Zahlungstermin „vierteljährlich“, „halbjährlich“ und „jährlich”,
- 15.04. bei Zahlungstermin „vierteljährlich”,
- 15.07. bei Zahlungstermin „vierteljährlich“, „halbjährlich“ und „jährlich” und
- 15.10. bei Zahlungstermin „vierteljährlich”.
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren. Bei Rechnungszahlern wird aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandes eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,– Euro pro Zahlungsvorgang erhoben. Evtl. entstehende Bankgebühren, z.B. aufgrund von Rückbuchungen mangels Kontodeckung, gehen zu Lasten des Mitglieds.
2. Familienrabatt
Bei Mitgliedschaft mehrerer Mitglieder einer Familie, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, bezahlt das erste Mitglied den vollen und jedes weitere Mitglied den nächsttieferen Beitrag im Schützenverein, den er eigentlich laut Ziffer 1 zu bezahlen hat. Der Beitrag der Gruppe 3 wird halbiert. Befinden sich die betreffenden Familienmitglieder in unterschiedlichen Beitragsgruppen, so bezahlt das Mitglied der höchsten Beitragsgruppe den vollen Beitrag. Die Mitglieder haben selbst nachzuweisen, dass ihr Anspruch auf Familienrabatt besteht.
4. Munitionskauf
Alle Mitglieder bezahlen ihre Munition laut festgesetzter Verkaufsliste selbst. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erhalten für das Training und die Wettkämpfe ggf. vergünstigte Munitionsmengen, die über die jeweiligen Trainer ausgegeben werden.
5. Beiträge für Nichtmitglieder
- Standgebühr pro Stunde 5,00 Euro
- Munition laut Munitionsliste
- Waffe 5,00 Euro
Für Schützen innerhalb des Sportschützenkreises 13 Leipzig-Delitzsch entfallen die zusätzlichen Standgebühren.
6. Gebühren für Scheibenmaterial
Die erforderlichen Schießscheiben können im Verein käuflich erworben werden. Der Preis richtet sich nach dem Scheibentyp und der notwendigen Scheibenmenge. Die jeweiligen Kosten können der aktuellen Preisliste entnommen werden, die an der Waffenkammer ausgehängt ist.
7. Fördermitglieder
Fördermitglieder können bis in Höhe ihres Förderbeitrages die Anlagen und Ausrüstungen wie Nichtmitglieder des Schützenvereins nutzen.
8. ruhende Mitgliedschaften
Die Beantragung einer ruhenden Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres für maximal zwei Jahre möglich. Die Mitgliedschaft gegenüber dem Sächsischen Schützenbund bleibt während dessen bestehen. Hierfür werden dem ruhenden Mitglied 40,– Euro pro Jahr in Rechnung gestellt. Für die Nutzung der Anlagen des Schützenvereins gelten die Bestimmungen analog der Nichtmitglieder (vergl. Ziffer 5.).
9. Arbeitsleistungen
Jedes aktive, volljährige Mitglied bis zum 75. Lebensjahr ist verpflichtet, 9 Arbeitsstunden im laufenden Jahr zugunsten des Schützenvereins zu leisten. Der Nachweis erfolgt im persönlichen Schießbuch oder im Anwesenheitsnachweis des Schießstandes, in denen die geleisteten Arbeitsstunden durch den Vorstand oder einer beauftragten Person bestätigt werden. Für jede nicht geleistete Stunde erhebt der Verein eine Gebühr in Höhe von 20,– Euro.
Ausgenommen von der Pflicht zur Leistung von Arbeitsstunden sind Mitglieder mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Mitglieder, die durch Bestätigung des Vorstandes davon entbunden sind.
Die Finanzordnung ab 01.04.2026, wurde auf der Jahreshauptversammlung am 19.03.2026 beschlossen.