Der Schieß­be­trieb kann ab sofort, unter Ein­hal­tung der Hygie­ne­re­geln, wie­der auf­ge­nom­men wer­den. Die Fest­le­gun­gen der Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung (Sächs­Coro­naSch­VO) sind umzu­set­zen. Dies bedeu­tet u.a.: Am Trai­ning dür­fen nur Schüt­zen teil­neh­men, die kei­ner­lei COVID-19-ver­däch­ti­ge Sym­pto­me haben. Nach dem Betre­ten des Gebäu­des sind die Hän­de zu waschen oder zu desinfizieren. Der Druck­luft­stand kann von maxi­mal 2 Schüt­zen gleich­zei­tig genutzt wer­den […]

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