Der Schießbetrieb kann ab sofort, unter Einhaltung der Hygieneregeln, wieder aufgenommen werden. Die Festlegungen der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) sind umzusetzen. Dies bedeutet u.a.: Am Training dürfen nur Schützen teilnehmen, die keinerlei COVID-19-verdächtige Symptome haben. Nach dem Betreten des Gebäudes sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Der Druckluftstand kann von maximal 2 Schützen gleichzeitig genutzt werden […]
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