Finanzordnung für das Jahr 2008

 

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1. Monatsbeiträge für Mitglieder

 

Gruppe 1 berufstätige Arbeitnehmer/Selbstständige 10,-- Euro
Gruppe 2 Studenten, Auszubildende, Rentner, Vorruheständler und Erwerbslose 7,-- Euro
Gruppe 3 Kinder und Schüler bis 16 Jahre 4,-- Euro

 

 

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt für die Gruppe 1 = 100,--, für die Gruppe 2 = 50, -- Euro und

für die Gruppe 3 = 10,-- Euro.

 

 

Zahlungsweise des Beitrages:

Die Zahlung der Beiträge erfolgt zum

   
  • 15.01. bei Zahlungstermin "vierteljährlich, halbjährlich und jährlich",

  • 15.04. bei Zahlungstermin "vierteljährlich",

  • 15.07. bei Zahlungstermin "halbjährlich und vierteljährlich" und

  • 15.10. bei Zahlungstermin "vierteljährlich".

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren. Bei Rechnungszahlern wird aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandes eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,-- Euro pro Zahlungsvorgang erhoben. Evtl. entstehende Bankgebühren, z.B. aufgrund von Rückbuchungen mangels Kontodeckung, gehen zu Lasten des Mitglieds.

 

2. Familienrabatt

Bei Mitgliedschaft mehrerer Mitglieder einer Familie, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, bezahlt das erste Mitglied den vollen und jedes weitere Mitglied den nächsttieferen Beitrag im Schützenverein, den er eigentlich laut Ziffer 1 zu bezahlen hat. Der Beitrag der Gruppe 3 wird halbiert. Befinden sich die betreffenden Familienmitglieder in unterschiedlichen Beitragsgruppen, so bezahlt das Mitglied der höchsten Beitragsgruppe den vollen Beitrag. Die Mitglieder haben selbst nachzuweisen, dass ihr Anspruch auf Familienrabatt besteht.

 

3. Schießbeitrag (Bonussystem)

Zusätzlich zum Beitrag gemäß Ziffer 1 wird allen Mitgliedern ein gesonderter Schießbeitrag in Rechnung gestellt. Dieser beträgt pro Jahr für die Beitragsgruppe 1 (Berufstätige und Selbstständige) 60,-- Euro und für die Gruppe 2 (Vorruheständler, Rentner, Auszubildende und Erwerbslose) 30,-- Euro.

Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Rentner ab dem 70. Lebensjahr, Mitglieder der Beitragsgruppe 3 (Kinder und Schüler bis 16 Jahre), Ehepartner bei Familienmitgliedschaften und Mitglieder der Böllergruppe, sofern diese keine Waffenbesitzkarte besitzen und einen jährlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 20 Euro in Form einer Böllergruppenumlage zahlen.

Die Erhebung dieser jährlichen Sonderzahlung erfolgt jeweils zum 15.03. eines Jahres auf Basis der vereinbarten Zahlungsweise (Lastschrift oder Rechnung).

Der zusätzliche Schießbeitrag wird nach Ablauf des Jahres auf Basis eines Bonuspunktesystems zurückerstattet. Für eine volle Rückerstattung sind pro Kalenderjahr 100 Bonuspunkte zu sammeln. Dabei werden alle Schießaktivitäten honoriert, die in der Verantwortung des Schützenvereins liegen. Ebenso betrifft dies auch öffentliche Veranstaltungen, an denen die Böllergruppe teilnimmt. Je nach Schießen erfolgt eine Unterteilung bei der Bonusvergabe.

Für das normale Trainingsschießen auf den Schießständen Knauthain und KIROW (alle Disziplinen) erhält man 2 Bonuspunkte. Für alle wettkampfartigen Schießteilnahmen gibt es 5 Bonuspunkte. Darunter fallen u.a. Oster- und Weihnachtsschießen, Ranglistenschießen und Vereinsmeisterschaften in allen Disziplinen, Königsschießen sowie Böllerveranstaltungen. Des Weiteren werden auch Teilnahmen an Kreis-, Bezirks-, Landes- und Deutschen Meisterschaften honoriert, soweit diese im Sportprogramm des Sächsischen Schützenbundes beinhaltet sind.

Jedes betreffende Mitglied erhält für den Schießbeitrag einen gesonderten Bonussystem-Nachweis, in dem die Schießteilnahmen durch die jeweilige Standaufsicht zu bestätigen sind. Dieser Nachweis ist bis spätestens 15.01. des Folgejahres beim Vorstand einzureichen, anhand dessen die Rückvergütung des Bonusbetrages bzw. Anrechnung für das dann lfd. Jahr erfolgt.

Bei fehlender oder verspäteter Vorlage des Nachweises verfällt der Anspruch auf Rückerstattung des zusätzlichen Schießbeitrages.

 

4. Munitionskauf

Alle Mitglieder bezahlen ihre Munition laut festgesetzter Verkaufsliste selbst. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erhalten für das Training und die Wettkämpfe ggf. vergünstigte Munitionsmengen, die über die jeweiligen Trainer ausgegeben werden.

 

5. Beiträge für Nichtmitglieder

 

Standgebühr pro Stunde 5,-- Euro
Munition laut Munitionsliste
Waffe 5,-- Euro
Abschluss einer Tagesversicherung 1,-- Euro

 

Für Schützen innerhalb des Sportschützenkreises 13 Leipzig-Delitzsch entfallen die zusätzlichen Standgebühren.

 

6. Gebühren für Scheibenmaterial

Die erforderlichen Schießscheiben können im Verein käuflich erworben werden. Der Preis richtet sich nach dem Scheibentyp und der notwendigen Scheibenmenge. Die jeweiligen Kosten können der aktuellen Preisliste entnommen werden, an der Waffenkammer ausgehängt ist.

 

7. Fördermitglieder

Fördermitglieder können bis in Höhe ihres Förderbeitrages die Anlagen und Ausrüstungen wie Nichtmitglieder des Schützenvereins nutzen.

 

8. ruhende Mitgliedschaften

Die Beantragung einer ruhenden Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres für maximal zwei Jahre möglich. Die Mitgliedschaft gegenüber dem Sächsischen Schützenbund bleibt während dessen bestehen. Hierfür werden dem ruhenden Mitglied 40,-- Euro pro Jahr in Rechnung gestellt. Für die Nutzung der Anlagen des Schützenvereins gelten die Bestimmungen analog der Nichtmitglieder (vergl. Ziffer 5.).

 

9. Arbeitsleistungen

Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, 9 Arbeitsstunden im laufenden Jahr zugunsten des Schützenvereins zu leisten. Der Nachweis erfolgt im persönlichen Schießbuch, in dem die geleisteten Arbeitsstunden durch den Vorstand oder einer beauftragten Person bestätigt werden. Für jede nicht geleistete Stunde erhebt der Verein eine Gebühr in Höhe von 20,-- Euro.

 

 

Die Finanzordnung wurde von der Jahreshauptversammlung am 22. Februar 2008 beschlossen.