|
Finanzordnung für das Jahr 2008
Dateidownload
1. Monatsbeiträge für Mitglieder
|
Gruppe 1 |
berufstätige Arbeitnehmer/Selbstständige |
10,-- Euro |
|
Gruppe 2 |
Studenten, Auszubildende, Rentner,
Vorruheständler und Erwerbslose |
7,-- Euro |
|
Gruppe 3 |
Kinder und Schüler bis 16 Jahre |
4,-- Euro |
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt
für die Gruppe 1 = 100,--, für die Gruppe 2 = 50, -- Euro und
für die Gruppe 3 = 10,-- Euro.
| |
Zahlungsweise des Beitrages:
Die Zahlung der Beiträge erfolgt zum |
| |
|
-
15.01. bei Zahlungstermin "vierteljährlich,
halbjährlich und jährlich",
-
15.04. bei Zahlungstermin "vierteljährlich",
-
15.07. bei Zahlungstermin "halbjährlich und
vierteljährlich" und
-
15.10. bei Zahlungstermin "vierteljährlich".
|
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt
grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren. Bei Rechnungszahlern wird
aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandes eine zusätzliche Gebühr in
Höhe von 2,-- Euro pro Zahlungsvorgang erhoben. Evtl. entstehende
Bankgebühren, z.B. aufgrund von Rückbuchungen mangels Kontodeckung,
gehen zu Lasten des Mitglieds.
2. Familienrabatt
Bei Mitgliedschaft mehrerer Mitglieder einer Familie,
die in einem gemeinsamen Haushalt leben, bezahlt das erste Mitglied den
vollen und jedes weitere Mitglied den nächsttieferen Beitrag im
Schützenverein, den er eigentlich laut Ziffer 1 zu bezahlen hat. Der
Beitrag der Gruppe 3 wird halbiert. Befinden sich die betreffenden
Familienmitglieder in unterschiedlichen Beitragsgruppen, so bezahlt das
Mitglied der höchsten Beitragsgruppe den vollen Beitrag. Die Mitglieder
haben selbst nachzuweisen, dass ihr Anspruch auf Familienrabatt besteht.
3. Schießbeitrag (Bonussystem)
Zusätzlich zum Beitrag gemäß Ziffer 1 wird allen Mitgliedern ein
gesonderter Schießbeitrag in Rechnung gestellt. Dieser beträgt pro Jahr
für die Beitragsgruppe 1 (Berufstätige und Selbstständige) 60,-- Euro
und für die Gruppe 2 (Vorruheständler, Rentner, Auszubildende und
Erwerbslose) 30,-- Euro.
Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Rentner ab dem 70. Lebensjahr,
Mitglieder der Beitragsgruppe 3 (Kinder und Schüler bis 16 Jahre),
Ehepartner bei Familienmitgliedschaften und Mitglieder der Böllergruppe,
sofern diese keine Waffenbesitzkarte besitzen und einen
jährlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 20 Euro in Form einer
Böllergruppenumlage zahlen.
Die
Erhebung dieser jährlichen Sonderzahlung erfolgt jeweils zum 15.03.
eines Jahres auf Basis der vereinbarten Zahlungsweise (Lastschrift
oder Rechnung).
Der
zusätzliche Schießbeitrag wird nach Ablauf des Jahres auf Basis eines
Bonuspunktesystems zurückerstattet. Für eine volle Rückerstattung sind
pro Kalenderjahr 100 Bonuspunkte zu sammeln. Dabei werden alle
Schießaktivitäten honoriert, die in der Verantwortung des
Schützenvereins liegen. Ebenso betrifft dies auch öffentliche
Veranstaltungen, an denen die Böllergruppe teilnimmt. Je nach Schießen
erfolgt eine Unterteilung bei der Bonusvergabe.
Für
das normale Trainingsschießen auf den Schießständen Knauthain und KIROW
(alle Disziplinen) erhält man 2 Bonuspunkte. Für alle wettkampfartigen
Schießteilnahmen gibt es 5 Bonuspunkte. Darunter fallen u.a. Oster- und
Weihnachtsschießen, Ranglistenschießen und Vereinsmeisterschaften in
allen Disziplinen, Königsschießen sowie Böllerveranstaltungen. Des
Weiteren werden auch Teilnahmen an Kreis-, Bezirks-, Landes- und
Deutschen Meisterschaften honoriert, soweit diese im Sportprogramm des
Sächsischen Schützenbundes beinhaltet sind.
Jedes betreffende Mitglied erhält für den Schießbeitrag einen
gesonderten Bonussystem-Nachweis, in dem die Schießteilnahmen durch die
jeweilige Standaufsicht zu bestätigen sind. Dieser Nachweis ist bis
spätestens 15.01. des Folgejahres beim Vorstand einzureichen, anhand
dessen die Rückvergütung des Bonusbetrages bzw. Anrechnung für das dann
lfd. Jahr erfolgt.
Bei fehlender oder verspäteter Vorlage
des Nachweises verfällt der Anspruch auf Rückerstattung des zusätzlichen
Schießbeitrages.
4. Munitionskauf
Alle Mitglieder bezahlen ihre Munition laut
festgesetzter Verkaufsliste selbst. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
erhalten für das Training und die Wettkämpfe ggf. vergünstigte
Munitionsmengen, die über die jeweiligen Trainer ausgegeben werden.
5. Beiträge für Nichtmitglieder
|
Standgebühr pro Stunde |
5,-- Euro |
|
Munition |
laut Munitionsliste |
|
Waffe |
5,-- Euro |
|
Abschluss einer Tagesversicherung |
1,-- Euro |
Für Schützen innerhalb des Sportschützenkreises 13
Leipzig-Delitzsch entfallen die zusätzlichen Standgebühren.
6. Gebühren für Scheibenmaterial
Die erforderlichen Schießscheiben können im Verein
käuflich erworben werden. Der Preis richtet sich nach dem Scheibentyp
und der notwendigen Scheibenmenge. Die jeweiligen Kosten können der
aktuellen Preisliste entnommen werden, an der Waffenkammer ausgehängt
ist.
7. Fördermitglieder
Fördermitglieder können bis in Höhe ihres
Förderbeitrages die Anlagen und Ausrüstungen wie Nichtmitglieder des
Schützenvereins nutzen.
8. ruhende Mitgliedschaften
Die Beantragung einer ruhenden Mitgliedschaft ist
jeweils zum Ende eines Kalenderjahres für maximal zwei Jahre möglich.
Die Mitgliedschaft gegenüber dem Sächsischen Schützenbund bleibt während
dessen bestehen. Hierfür werden dem ruhenden Mitglied 40,-- Euro pro
Jahr in Rechnung gestellt. Für die Nutzung der Anlagen des
Schützenvereins gelten die Bestimmungen analog der Nichtmitglieder (vergl.
Ziffer 5.).
9. Arbeitsleistungen
Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, 9
Arbeitsstunden im laufenden Jahr zugunsten des Schützenvereins
zu leisten. Der Nachweis erfolgt im persönlichen Schießbuch, in dem die
geleisteten Arbeitsstunden durch den Vorstand oder einer beauftragten
Person bestätigt werden. Für jede nicht geleistete Stunde erhebt der
Verein eine Gebühr in Höhe von 20,-- Euro.
Die Finanzordnung wurde von der
Jahreshauptversammlung am 22. Februar 2008 beschlossen.
|